Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
1.2. Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die Lernstudio Ausgefuchst GmbH, Inh. Josef Deibler, MBA MPA, (in der Folge kurz als „Lernstudio“ bezeichnet) unter Festlegung der/des Lernstudios angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch das Lernstudio zustande.
1.3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.4. Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in im Sinne des § 1 KSchG, so sind ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen.
1.5. Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der vom Lernstudio angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räumen des Lernstudios ersichtlich gemacht.
2. Umfang und Inhalt des Ausbildungsvertrages
2.1. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung oder durch gesonderten Auftrag gebuchten Ausbildungs- oder Leistungspaket.
2.2. Der Unterricht erfolgt in Form von geschlossenen Gruppenkursen, soweit sich aus der Beschreibung des jeweiligen Ausbildungs- und Leistungspaketes nichts anderes ergibt.
2.3. Vereinbarte Kurstermine können vom Lernstudio bei Krankheit o. Ä. verschoben werden. Werden entfallene Termine oder Teilleistungen nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch das Lernstudio nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Teilleistung hinausgehenden Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer
3.1. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde beginnt die Ausbildung mit der ersten in Anspruch genommenen Leistung, die auf den Abschluss des Ausbildungsvertrages folgt.
3.2. Der Vertrag endet mit dem Absolvieren der letzten – laut Ausbildungsvertrag – vereinbarten Unterrichtseinheit.
3.3. Beginnt der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Ausbildungsauftrages mit der Ausbildung, so endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist.
3.4. Wird die Ausbildung vor Beendigung der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Leistungen abgebrochen, wird ein Kostenersatz in Höhe von 50€ (um die Bearbeitung abzudecken) verrechnet.
4. Ausbildungskosten, Verrechnung, Zahlungsverzug, Kosten versäumter Termine
4.1. Die Ausbildungskosten bestimmen sich nach den für die Ausbildungs- und Leistungspakete bei Vertragsabschluss gültigen Tarif laut Ausbildungsvertrag.
4.2. Vor Beginn der Ausbildung hat der Kunde eine Vorauszahlung der Gesamtkosten zu leisten. Sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, so fallen 30€ Bearbeitungsgebühr an. Die Ratenzahlung kann auf maximal 3 Raten gesplittet werden. Die jeweilige Rate muss spätestens vor der Konsumation weiterer – der Rate entsprechenden – Leistungen beglichen werden.
4.3. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 10€ pro Woche zu bezahlen. Das Lernstudio ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.
4.4. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht anderes bestimmt ist, ist das Lernstudio berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen/Teilleistungen, welche durch den Kunden aus welchen, in seiner Interessenssphäre liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen.
Termine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, um dieser Stornogebühr zu entgehen. Sollte der Termin erst danach abgesagt werden, werden 100% des Preises des vereinbarten Termins verrechnet. Mit ärztlicher Bestätigung sind es 50%.
4.5. Beim Fernbleiben des Schülers vom Gruppenunterricht ist keine Minderung des Beitrags vorgesehen. Im Krankheitsfall oder bei einer Schulveranstaltung werden die Nachhilfe-Gruppenstunden gutgeschrieben, wenn der Schüler mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn entschuldigt wird.
5. Erfassung der Kundendaten; Datenschutz
5.1. Mit der Anmeldung erteilt der Kunde die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person das Lernstudio nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
5.2. Den Kunden betreffende personenbezogene Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck des Lernstudios und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die zur Administration während der Ausbildung und die Erfüllung des Ausbildungsvertrags erforderlichen Vorgänge unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist.
5.3. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte sowie die Erstellung personenbezogener Auswertungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages jede Änderung seiner in der Anmeldung angegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
6. Haftung
6.1. Das Lernstudio übernimmt keine Haftung für einen nicht eingetretenen schulischen Erfolg.
6.2. Weiters übernimmt das Lernstudio keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Teilnahme an der Ausbildung, sofern dem Lernstudio bzw. ihren Beauftragten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung des Lernstudios ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt.
7. Rechtsform; Gerichtsstand
7.1. Inhaber des Lernstudios ist Josef Deibler, MBA MPA. Dieser führt das Lernstudio als Geschäftsführer einer GmbH.
7.2. Für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort des Lernstudios zuständigen Gerichtes vereinbart.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz des Lernstudios im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.